Das Wichtigste in Kürze
Vertrag zwischen Sicherungsgeber und Bank, der die Grundschuld mit dem gesicherten Darlehen verknüpft.
Sicherungsabrede erklärt
Die Grundschuld selbst ist von der Forderung unabhängig. Erst die Sicherungsabrede bestimmt, wann die Bank verwerten darf. Nach voller Rückzahlung verpflichtet sie die Bank zur Rückgabe der Grundschuld.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; § 1192 BGB
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