Das Wichtigste in Kürze
Buchung der geschuldeten Beträge, etwa Mieten oder Hausgeld, vor ihrem Zahlungseingang.
Sollstellung erklärt
Die Sollstellung bucht die geschuldeten Beträge, bevor Geld eingeht. Für jeden Mieter oder Eigentümer entsteht so ein Soll. Der Abgleich mit den Zahlungen zeigt Rückstände sofort.
Gesetzlich verlangt ist sie nicht. In der Verwaltung ist sie trotzdem üblich und Grundlage des Mahnwesens.
Quellen: Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021
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