Das Wichtigste in Kürze
Gesondert vereinbartes Entgelt des Verwalters für Leistungen außerhalb der Grundleistung.
Sondervergütung erklärt
Eine Sondervergütung erhält der Verwalter für Leistungen, die nicht zur vereinbarten Grundleistung gehören. Beispiele sind die Betreuung von Umbauten, besondere behördliche Auflagen oder zusätzliche Versammlungen.
Sondervergütungen werden im Verwaltervertrag geregelt. Sie müssen klar beschrieben und angemessen sein, weil der Vertrag der Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen unterliegt.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 307 BGB
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