Das Wichtigste in Kürze
Sondereigentum an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, etwa Laden, Praxis oder Büro, verbunden mit einem Miteigentumsanteil.
Teileigentum erklärt
Teileigentum ist das Gegenstück zum Wohnungseigentum für Räume ohne Wohnzweck. Beispiele sind Läden, Praxen, Büros oder Lagerräume.
Für Teileigentum gelten dieselben Regeln wie für Wohnungseigentum. Die Zweckbestimmung grenzt beide voneinander ab.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 1 WEG
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