Das Wichtigste in Kürze
Einkunftsarten, bei denen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten versteuert wird, etwa Vermietung.
Überschusseinkünfte erklärt
Das Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten. Vier davon sind Überschusseinkünfte: nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Besteuert wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
Für den privaten Vermieter zählt der Zahlungsfluss im Kalenderjahr. Gewinneinkünfte ermitteln Unternehmen dagegen durch Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 2 EStG
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