Das Wichtigste in Kürze
Beschluss der Eigentümer außerhalb der Versammlung, den alle Eigentümer in Textform mittragen.
Umlaufbeschluss erklärt
Ein Umlaufbeschluss entsteht ohne Versammlung. Alle Eigentümer müssen dem Antrag in Textform zustimmen.
Für einen einzelnen Gegenstand kann die Versammlung beschließen, dass dafür die Mehrheit genügt.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 23 WEG
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Fachbeiträge zum Begriff
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