Das Wichtigste in Kürze
Gesetzlich geregeltes Tauschverfahren, mit dem die Gemeinde Grundstücke neu ordnet, damit zweckmäßige Baugrundstücke entstehen.
Umlegung erklärt
Die Umlegung ordnet Grundstücke nach Lage, Form und Größe neu. Alle Grundstücke eines Gebiets werden rechnerisch zusammengefasst. Nach Abzug der Flächen für Straßen und Grün erhalten die Eigentümer neue, bebaubare Grundstücke zurück.
Wertunterschiede werden in Geld ausgeglichen. Das Verfahren führt die Gemeinde nach dem Baugesetzbuch durch.
Quellen: § 45 BauGB; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016
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