Das Wichtigste in Kürze
Miete, die ganz oder teilweise als Prozentsatz vom Umsatz des Mieters berechnet wird.
Umsatzmiete erklärt
Bei der Umsatzmiete zahlt der Mieter einen Prozentsatz seines Umsatzes. Meist kommt eine feste Mindestmiete hinzu. Der Vermieter trägt so einen Teil des Geschäftsrisikos mit.
Üblich ist sie bei Läden in Einkaufszentren. Kontrollrechte und Betriebspflicht gehören dazu.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022
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Fachbeiträge zum Begriff
- Umsatzmiete im Einzelhandel
- Betriebspflicht im Gewerbemietvertrag
- Anbahnung von Gewerbemietverträgen
- Mietanpassung bei Geschäftsräumen
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