Das Wichtigste in Kürze
Verzicht des Vermieters oder Verkäufers auf die Steuerbefreiung, um die Vorsteuer abziehen zu können.
Option zur Umsatzsteuer erklärt
Vermietung und Verkauf von Grundstücken sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Ein Unternehmer darf auf diese Befreiung verzichten. Diesen Verzicht nennt die Praxis Option.
Bei Vermietung muss der Mieter Unternehmer sein und die Fläche für vorsteuerunschädliche Umsätze nutzen. Beim Verkauf muss der Verzicht im notariellen Vertrag stehen.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 9 UStG
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