Das Wichtigste in Kürze
Gruppe der Eigentümer eines Hauses in einer Mehrhausanlage, der die Gemeinschaftsordnung eigene Entscheidungen zuweist.
Untergemeinschaft erklärt
Eine Untergemeinschaft entsteht nur durch Regelung in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung. Sie entscheidet über Angelegenheiten, die allein ihr Haus betreffen.
Sie ist kein eigener Verband. Konten, Jahresabrechnung und Rücklagen bleiben im Zweifel Sache der Gesamtgemeinschaft.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; BGH: Jahresabrechnung bei Untergemeinschaften – Haufe, 2021; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
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