Das Wichtigste in Kürze
Führung der Eigentümerversammlung, in der Regel durch den Verwalter, von der Eröffnung bis zur Verkündung der Beschlüsse.
Versammlungsleitung erklärt
Die Versammlungsleitung liegt nach dem Gesetz beim Verwalter. Die Eigentümer können mit Mehrheit eine andere Person wählen. Diese Wahl ist ein Geschäftsordnungsbeschluss.
Der Leiter prüft die Teilnahme, stellt die Beschlussfähigkeit fest, lässt abstimmen und verkündet die Ergebnisse. Er übt das Hausrecht aus und sorgt für die Niederschrift.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; § 24 WEG
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Fachbeiträge zum Begriff
- Versammlungsleitung in der Eigentümerversammlung
- Berater und Beistände in der Versammlung
- Geschäftsordnung der Eigentümerversammlung
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