Das Wichtigste in Kürze
Versicherung gegen vorsätzliche Schäden durch eigene Mitarbeiter oder Vertraute, etwa Veruntreuung von Geldern.
Vertrauensschadenversicherung erklärt
Die Vertrauensschadenversicherung schützt ein Unternehmen vor vorsätzlichen Schäden durch Mitarbeiter oder andere Vertrauenspersonen. Typisch sind Unterschlagung und Veruntreuung. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt solche Fälle nicht, weil sie Vorsatz ausschließt.
Für Verwalter mit Treuhandgeldern ist sie eine sinnvolle Ergänzung.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Brauer (Hrsg.), Grundlagen der Immobilienwirtschaft, 5. Aufl. 2006; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
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