Das Wichtigste in Kürze
Vermögen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Konten, Forderungen, Sachen und Verbindlichkeiten.
Verwaltungsvermögen erklärt
Zum Verwaltungsvermögen gehören Bankguthaben, Hausgeldforderungen, angeschaffte Sachen und Ansprüche aus Verträgen. Auch die Schulden der Gemeinschaft zählen dazu.
Das Gesetz nennt es heute Gemeinschaftsvermögen. Es gehört der Gemeinschaft selbst, nicht den einzelnen Eigentümern. Beim Verkauf einer Wohnung bleibt es bei der Gemeinschaft.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 9a WEG
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Fachbeiträge zum Begriff
- Wohnungseigentümergemeinschaft: Rechte und Haftung
- Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
- Kreditaufnahme der Gemeinschaft
- Gemeinschaftsvermögen der Eigentümer
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