Das Wichtigste in Kürze
Wartungsvertrag, der neben Pflege und Prüfung auch Reparaturen und Ersatzteile abdeckt.
Vollwartungsvertrag erklärt
Ein Vollwartungsvertrag umfasst Wartung, Störungsbeseitigung und Instandsetzung. Üblich ist er bei Aufzügen und Heizungen. Nur der Wartungsanteil ist als Betriebskosten umlegbar.
Der Vertrag weist beide Anteile am besten getrennt aus. Fehlt die Trennung, ist der Reparaturanteil herauszurechnen.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Betriebskostenarten nach Betriebskostenverordnung
- Wartungsverträge prüfen und verhandeln
- Vertragsmanagement in der Hausverwaltung
- Betreiberverantwortung für Gebäudetechnik
- Betriebskosten im Gewerberaummietrecht
- Aufzug im Mietshaus
Haben Sie Fragen zu Vollwartungsvertrag?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























