Das Wichtigste in Kürze
Bebauungsplan für ein konkretes Vorhaben, den ein Investor mit der Gemeinde abstimmt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan erklärt
Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan legt der Vorhabenträger einen Vorhaben- und Erschließungsplan vor. Er stimmt ihn mit der Gemeinde ab. Die Gemeinde beschließt daraus den Bebauungsplan.
In einem Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Träger zur Umsetzung in einer Frist. Planungs- und Erschließungskosten trägt er ganz oder teilweise.
Quellen: DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 12 BauGB
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Fachbeiträge zum Begriff
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
- Städtebauliche Verträge
- Projektvorprüfung mit der Gemeinde
- Beteiligte im Bauprojekt
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