Das Wichtigste in Kürze
Teil des Sicherungsvertrags, der festlegt, welche Forderungen eine Grundschuld sichert.
Zweckerklärung erklärt
Die Zweckerklärung verbindet Grundschuld und Darlehen. Eine enge Fassung sichert nur ein bestimmtes Darlehen. Eine weite Fassung erfasst alle bestehenden und künftigen Forderungen der Bank.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 1192 BGB
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