Das Wichtigste in Kürze
Beglaubigte Erklärung dessen, dessen Recht betroffen ist, dass er einer Eintragung im Grundbuch zustimmt.
Eintragungsbewilligung erklärt
Das Grundbuchamt trägt nur ein, wenn der Betroffene die Eintragung bewilligt. Bei einer Eigentumsübertragung ist das der bisherige Eigentümer. Die Bewilligung muss durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden.
Sie beschreibt den Inhalt des Rechts mit Befristungen und Bedingungen. Das Grundbuch verweist auf sie, die Bewilligung selbst liegt in der Grundakte.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 19 GBO
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