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Auflassung

Stand:

Das Wichtigste in Kürze

Einigung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang am Grundstück, erklärt vor dem Notar.

Auflassung erklärt

Die Auflassung ist das dingliche Geschäft neben dem Kaufvertrag. Beide Parteien erklären sie bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar. Erst mit der Eintragung im Grundbuch geht das Eigentum über.

Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 925 BGB; § 873 BGB

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