Das Wichtigste in Kürze
Einigung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang am Grundstück, erklärt vor dem Notar.
Auflassung erklärt
Die Auflassung ist das dingliche Geschäft neben dem Kaufvertrag. Beide Parteien erklären sie bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar. Erst mit der Eintragung im Grundbuch geht das Eigentum über.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 925 BGB; § 873 BGB
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Fachbeiträge zum Begriff
- Der Grundstückskaufvertrag
- Liegenschaftskataster und Grundstücksteilung
- Vollmacht und Stellvertretung
- Zustandekommen von Immobilienverträgen
- Auflassung und Eigentumsumschreibung
- Beurkundung und Beglaubigung
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