Das Wichtigste in Kürze
Versammlung aller Wohnungseigentümer einer Anlage. Hier fallen die wesentlichen Beschlüsse, auch über den Verwalter.
Eigentümerversammlung erklärt
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Organ der Gemeinschaft. Der Verwalter beruft sie mindestens einmal im Jahr ein. Dort werden Abrechnung, Wirtschaftsplan und Maßnahmen beschlossen. Auch Bestellung und Abberufung des Verwalters fallen hier. Was im Protokoll steht, gilt für alle Eigentümer.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Stillstand im Betrieb: Handeln zuerst
- Verteiler pflegen: Neun Regeln
- Selbständig machen: Vier Regeln vorher
- Innovation im Betrieb als Gewohnheit
- Präsentation in der Eigentümerversammlung
- Gründung: Fehler der ersten zwei Jahre
- Führungssprache: Zusagen, die Vertrauen schaffen
- Kundenerlebnis, über das man spricht
- Verkaufsgespräch: Wer fragt, gewinnt
- Termin vorbereiten: Zwei harte Fragen
- WEG-Manager in München finden
- Schwieriges Gespräch vorher durchgehen
Haben Sie Fragen zu Eigentümerversammlung?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























