Das Wichtigste in Kürze
Bestätigung eines Notars, dass eine Unterschrift echt ist und von der genannten Person stammt; den Inhalt prüft er nicht.
Öffentliche Beglaubigung erklärt
Bei der öffentlichen Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift. Den Text der Erklärung prüft er nicht. Die Form genügt etwa für Bewilligungen gegenüber dem Grundbuchamt und für Anmeldungen zum Handelsregister.
Für Anträge auf Teilung oder Vereinigung von Grundstücken sind neben Notaren auch bestimmte Vermessungsstellen zur Beglaubigung befugt.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 129 BGB
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