Das Wichtigste in Kürze
Klage, mit der ein Berechtigter verlangt, dass eine bestimmte Störung künftig unterbleibt.
Unterlassungsklage erklärt
Mit der Unterlassungsklage verlangt der Kläger, dass der Beklagte ein störendes Verhalten aufgibt. Typische Fälle sind Lärm, vertragswidriger Gebrauch oder unerlaubte Untervermietung.
Im Mietrecht setzt sie eine vorherige Abmahnung voraus. Im Wohnungseigentum klagt die Gemeinschaft bei Störungen des Gemeinschaftseigentums.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; § 541 BGB; § 1004 BGB
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