Das Wichtigste in Kürze
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, Pflicht im geförderten und üblich im frei finanzierten Wohnungsbau.
Wohnflächenverordnung erklärt
Die Wohnflächenverordnung gilt seit 2004. Räume ab 2 Metern lichter Höhe zählen voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte. Balkone und Terrassen zählen meist zu einem Viertel.
Keller, Waschküchen und Heizungsräume gehören nicht zur Wohnfläche. Im frei finanzierten Bestand ist auch DIN 277 zulässig.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 2 WoFlV; § 4 WoFlV
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