Das Wichtigste in Kürze
Person, die ein Wohnungseigentum durch Kauf, Schenkung oder Zuschlag erwirbt, im Unterschied zum Erben.
Sonderrechtsnachfolger erklärt
Ein Sonderrechtsnachfolger erwirbt ein Wohnungseigentum durch Rechtsgeschäft oder in der Zwangsversteigerung. Erben sind dagegen Gesamtrechtsnachfolger.
Vereinbarungen binden ihn nur, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Beschlüsse auf gesetzlicher Grundlage gelten auch ohne Eintragung für ihn.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; § 10 WEG
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