Das Wichtigste in Kürze
Miete im alten Förderrecht, die nur die laufenden Aufwendungen der Wohnung decken darf.
Kostenmiete erklärt
Die Kostenmiete gilt für Wohnungen mit Förderzusage bis Ende 2001. Sie ergibt sich aus einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Darin stehen Kapitalkosten, Abschreibung, Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis.
Erhöhungen setzen gestiegene Kosten voraus. Der Vermieter erklärt sie schriftlich mit Berechnung.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 8 WoBindG
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