Das Wichtigste in Kürze
Vertrag zwischen Betrieb und Auszubildendem über Inhalt, Dauer, Vergütung und Pflichten der Berufsausbildung.
Ausbildungsvertrag erklärt
Der Ausbildungsvertrag regelt die Berufsausbildung zwischen Betrieb und Auszubildendem. Er enthält Pflichtangaben wie Beruf, Beginn, Dauer, Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung und Urlaub. Die Probezeit beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate.
Die IHK prüft den Vertrag und trägt ihn in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse ein.
Quellen: § 11 BBiG; § 20 BBiG; § 36 BBiG; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen
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