Das Wichtigste in Kürze
Vorrat an Ausgleichsflächen oder vorgezogenen Naturschutzmaßnahmen, der später für Eingriffe abgebucht wird.
Ökokonto erklärt
Ein Ökokonto bevorratet Flächen oder bereits umgesetzte Maßnahmen für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft. Bei einem späteren Bauvorhaben wird der nötige Ausgleich daraus abgebucht. So stehen Flächen rechtzeitig bereit.
In Bayern gilt für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung die Bayerische Kompensationsverordnung. Vorgezogene Maßnahmen werden dort mit 3 Prozent je Jahr verzinst, ohne Zinseszins und höchstens 10 Jahre.
Quellen: § 16 BNatSchG; §§ 13–17 BayKompV; Ökokonto – Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
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