Das Wichtigste in Kürze
Vertragliche Pflicht, einem anderen für eine bestimmte Zeit und in einem Gebiet keine Konkurrenz zu machen.
Wettbewerbsverbot erklärt
Beim Unternehmenskauf verpflichtet sich der Verkäufer, nicht in Wettbewerb zu treten. So bleiben Kundenbeziehungen beim Käufer. Das Verbot muss nach Dauer, Gebiet und Tätigkeit begrenzt sein. Ein unbegrenztes Verbot kann sittenwidrig und damit unwirksam sein.
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Fachbeiträge zum Begriff
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