Das Wichtigste in Kürze
Die Ware bleibt Eigentum des Lieferanten, bis sie vollständig bezahlt ist.
Eigentumsvorbehalt erklärt
Mit dem Eigentumsvorbehalt sichert sich ein Lieferant ab. Der Käufer erhält die Ware, aber noch nicht das Eigentum. Erst mit der vollständigen Zahlung geht es über. Für Käufer eines Betriebs heißt das: Nicht jedes Lager gehört dem Betrieb. Als Sicherheit für eine Bank taugt nur der freie Teil.
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Fachbeiträge zum Begriff
- Lieferantenkredit: Der Lieferant als Geldgeber
- Firmenkauf: Das Warenlager als Sicherheit
- Mietsicherheit im Gewerbe
- Vermieterpfandrecht in der Praxis
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