Das Wichtigste in Kürze
Einlage in eine Gesellschaft, die nicht in Geld, sondern in Vermögensgegenständen erbracht wird.
Sacheinlage erklärt
Bei einer Sacheinlage bringt ein Gesellschafter Gegenstände statt Geld ein. Das können Maschinen, Grundstücke oder Rechte sein. Ihr Wert muss feststellbar sein und wird geprüft. Verpflichtungen zu Dienstleistungen sind keine Sacheinlage. Arbeitsleistung kann deshalb keine Einlage ersetzen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Anteile statt Geld beim Firmenkauf
- Firmenkauf: Warenlager gegen Anteile
- Anteile gegen Arbeit beim Firmenkauf
Haben Sie Fragen zu Sacheinlage?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























