Das Wichtigste in Kürze
Zusätzliche Zahlung, die eine Eigentümergemeinschaft beschließt, wenn Rücklage und Hausgeld eine Ausgabe nicht decken.
Sonderumlage erklärt
Eine Sonderumlage wird von der Eigentümerversammlung beschlossen. Sie deckt Ausgaben, für die das laufende Hausgeld und die Rücklage nicht reichen.
Für Eigentümer kommt sie oft überraschend. Eine vorausschauend geplante Rücklage macht Sonderumlagen seltener.
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Fachbeiträge zum Begriff
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- Tagesordnung der Eigentümerversammlung formulieren
- Wohnungseigentümergemeinschaft: Rechte und Haftung
- Erhaltung des Gemeinschaftseigentums
- Erhaltungsrücklage richtig bemessen
- Instandhaltungsplanung für Wohngebäude
- Ankaufsverhandlung beim Immobilienkauf
- Beginn und Ende der Eigentümerstellung
- Kreditaufnahme der Gemeinschaft
- Sonderumlage in der Gemeinschaft
- Gemeinschaftsvermögen der Eigentümer
- Kosten baulicher Veränderungen verteilen
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