Das Wichtigste in Kürze
Ware bleibt Eigentum des Lieferanten, bis sie verkauft ist. Bezahlt wird nur, was tatsächlich abgesetzt wurde.
Kommissionsgeschäft erklärt
Bei Ware in Kommission bleibt das Eigentum zunächst beim Lieferanten. Der Abnehmer verkauft die Ware weiter. Er rechnet nur ab, was er verkauft hat.
Beim Unternehmenskauf lässt sich so das Warenlager aus dem Kaufpreis lösen. Voraussetzung ist eine genaue Zählung zu Beginn.
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