Das Wichtigste in Kürze
Haftpflichtversicherung des Bauherrn für Schäden, die Dritte durch die Baustelle erleiden.
Bauherrenhaftpflichtversicherung erklärt
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn bis zur Bezugsfertigkeit vor Ansprüchen Dritter. Typisch sind Unfälle an ungesicherten Baugruben oder herabfallendes Material. Sie prüft die Haftung und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Kleinere Umbauten sind oft in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bis zu einer Bausumme mitversichert.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen
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