Das Wichtigste in Kürze
Haftpflichtversicherung eines Unternehmens für Personen- und Sachschäden, die Dritte durch den Betrieb erleiden.
Betriebshaftpflichtversicherung erklärt
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Unternehmer oder Mitarbeiter Dritten durch den Betrieb zufügen. Voraussetzung ist ein Verschulden. Reine Vermögensschäden aus Beratung oder Verwaltung deckt sie nicht.
Bei einer Immobilienverwaltung gehört auch das Haus- und Grundbesitzerrisiko des eigenen Bürogebäudes in diese Police.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen
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