Das Wichtigste in Kürze
Norm zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau.
DIN 277 erklärt
Die DIN 277 unterscheidet Nutz-, Verkehrs- und Technikflächen. Sie kennt keine anteilige Anrechnung von Dachschrägen. Flächen nach DIN 277 fallen deshalb meist größer aus als nach Wohnflächenverordnung.
Bei frei finanzierten Wohnungen und im Gewerbe ist die Norm als Berechnungsgrundlage zulässig.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement
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Fachbeiträge zum Begriff
- Flächenmanagement im Bestand
- Mietflächenberechnung im Gewerbe
- Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung
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