Das Wichtigste in Kürze
Bauvertrag, bei dem nach den tatsächlich ausgeführten Mengen zu festen Einheitspreisen abgerechnet wird.
Einheitspreisvertrag erklärt
Beim Einheitspreisvertrag nennt das Angebot einen Preis je Einheit, etwa je Quadratmeter. Abgerechnet wird nach Aufmaß der ausgeführten Mengen. Das Mengenrisiko trägt damit der Auftraggeber.
Quellen: Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement
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