Das Wichtigste in Kürze
Beschluss der Eigentümer, mit dem sie die Amtsführung des Verwalters für einen Zeitraum billigen und auf erkennbare Ansprüche verzichten.
Entlastung des Verwalters erklärt
Die Entlastung ist im Wohnungseigentumsgesetz nicht geregelt. Sie wird mit einfacher Mehrheit beschlossen und wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis.
Ansprüche, die bei der Abstimmung bekannt oder erkennbar waren, sind danach ausgeschlossen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Entlastung hat der Verwalter nicht.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Entlastung des Verwalters – Haufe, Deckert, 2012
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Entlastung des Verwalters?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























