Das Wichtigste in Kürze
Vertrag, mit dem eine Gemeinde die Herstellung von Erschließungsanlagen auf einen privaten Erschließungsträger überträgt.
Erschließungsvertrag erklärt
Mit dem Erschließungsvertrag überträgt die Gemeinde die Erschließung eines Baugebiets auf einen Dritten. Der Erschließungsträger plant, finanziert und baut Straßen und Leitungen und übergibt sie danach der Gemeinde. Er refinanziert sich über den Verkauf der Baugrundstücke.
Der Vertrag bedarf der Schriftform. Die Kosten können vollständig auf den Träger übertragen werden.
Quellen: § 11 BauGB; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement
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