Das Wichtigste in Kürze
Anschluss eines Grundstücks an Straße, Wasser, Abwasser und Energie. Ohne gesicherte Erschließung ist kein Bau zulässig.
Erschließung erklärt
Erschließung macht ein Grundstück baulich nutzbar. Dazu gehören Anschluss an eine öffentliche Straße, Wasser, Abwasser und Energie. Sie ist Aufgabe der Gemeinde.
Für die erstmalige Herstellung erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge. Mindestens 10 Prozent des Aufwands trägt sie selbst.
Quellen: Brauer (Hrsg.), Grundlagen der Immobilienwirtschaft, 5. Aufl. 2006; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement; § 123 BauGB; § 129 BauGB
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Fachbeiträge zum Begriff
- Bebaubarkeit vor dem Grundstückskauf prüfen
- Städtebauliche Verträge
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