Das Wichtigste in Kürze
Vergabe von Bauleistungen ohne förmliches Ausschreibungsverfahren, etwa bei kleinen, dringenden oder nicht beschreibbaren Aufträgen.
Freihändige Vergabe erklärt
Bei der freihändigen Vergabe holt der Auftraggeber Angebote ohne förmliches Verfahren ein oder vergibt direkt an ein Unternehmen. Öffentliche Auftraggeber dürfen das nur in Ausnahmefällen, etwa bei Dringlichkeit, kleinen Auftragswerten oder fehlender Leistungsbeschreibung.
Private Bauherren sind frei, sofern Fördermittel nichts anderes verlangen.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Brauer (Hrsg.), Grundlagen der Immobilienwirtschaft, 5. Aufl. 2006; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement
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