Das Wichtigste in Kürze
Sammlung aller notariellen Grundstückskaufverträge eines Gebiets, geführt vom Gutachterausschuss.
Kaufpreissammlung erklärt
Jeder Notar schickt dem Gutachterausschuss eine Abschrift des Kaufvertrags. Daraus leitet der Ausschuss Bodenrichtwerte und andere Marktdaten ab. Einzelauskünfte erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist.
Quellen: DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; § 195 BauGB
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Fachbeiträge zum Begriff
- Verkehrswert nach Immobilienwertermittlungsverordnung
- Vergleichswertverfahren
- Gutachterausschuss und Kaufpreissammlung
- Bodenrichtwerte nutzen
- Preisfindung im Verkauf
- Angebotspreis und Kaufpreis
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