Das Wichtigste in Kürze
Unternehmer mit geringem Umsatz, der nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet und keine Vorsteuer abzieht.
Kleinunternehmer erklärt
Ein Kleinunternehmer bleibt mit seinem Umsatz unter den Grenzen des § 19 UStG. Er weist keine Umsatzsteuer aus und darf keine Vorsteuer abziehen. Auf der Rechnung steht ein Hinweis auf die Regelung.
Er kann auf die Regelung verzichten und ist daran mehrere Jahre gebunden. Erst danach kann er auch auf einzelne Steuerbefreiungen verzichten.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 19 UStG
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