Das Wichtigste in Kürze
Beglaubigte Erklärung des Gläubigers, dass die durch ein Grundpfandrecht gesicherte Forderung bezahlt ist.
Löschungsfähige Quittung erklärt
Mit der löschungsfähigen Quittung bestätigt der Gläubiger, dass er wegen der gesicherten Forderung befriedigt ist. Das Grundpfandrecht steht dann dem Eigentümer zu. Er kann es löschen oder auf sich umschreiben lassen.
Die Quittung muss öffentlich beglaubigt sein. Anders als die Löschungsbewilligung belegt sie den Übergang auf den Eigentümer.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 1144 BGB
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