Das Wichtigste in Kürze
Belastung eines Grundstücks, aus der wiederkehrende Leistungen an einen Berechtigten zu erbringen sind.
Reallast erklärt
Die Reallast steht in Abteilung II des Grundbuchs. Typisch sichert sie Rentenzahlungen oder den Erbbauzins. Für die fälligen Leistungen haftet das Grundstück.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; § 1105 BGB
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