Das Wichtigste in Kürze
Einseitige Erklärung, mit der sich eine Vertragspartei aufgrund eines gesetzlichen oder vereinbarten Rechts vom Vertrag löst.
Rücktritt erklärt
Der Rücktritt setzt einen Rücktrittsgrund voraus, etwa eine gescheiterte Nacherfüllung oder einen vereinbarten Vorbehalt. Mit dem Rücktritt wandelt sich der Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis. Bereits ausgetauschte Leistungen werden zurückgegeben.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; §§ 346, 347 BGB
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