Das Wichtigste in Kürze
Amtliches Verzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht über Schuldner mit Zahlungsproblemen.
Schuldnerverzeichnis erklärt
Das Schuldnerverzeichnis führt das zentrale Vollstreckungsgericht eines Landes. Eingetragen wird etwa, wer die Vermögensauskunft nicht abgibt oder Gläubiger nicht befriedigt. Ein Eintrag gilt als Zeichen ungeordneter Vermögensverhältnisse.
Für die Erlaubnis nach § 34c GewO prüft die Behörde, ob ein Eintrag besteht.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 882b ZPO
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