Das Wichtigste in Kürze
Im Grundbuch eingetragene Hypothek, mit der ein Gläubiger eine titulierte Forderung ab 750 Euro am Grundstück des Schuldners sichert.
Sicherungshypothek erklärt
Die Sicherungshypothek wird auch Zwangshypothek genannt. Der Gläubiger braucht einen vollstreckbaren Titel. Die Forderung muss mindestens 750 Euro betragen.
Die Hypothek erhält den nächsten freien Rang im Grundbuch. Für bevorrechtigte Hausgeldforderungen bringt sie wenig. Sie hilft vor allem bei älteren Rückständen außerhalb des Vorrangs.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Hausgeldinkasso, F. Sicherungshypothek – Haufe, Greiner; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; § 867 ZPO
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