Das Wichtigste in Kürze
Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft, etwa unter Erben oder getrennten Ehegatten.
Teilungsversteigerung erklärt
Jeder Miteigentümer kann die Teilungsversteigerung beantragen. Einen Vollstreckungstitel braucht er dafür nicht. Der Erlös tritt an die Stelle des Grundstücks und wird unter den Beteiligten verteilt.
Quellen: Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; § 180 ZVG; § 181 ZVG
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