Das Wichtigste in Kürze
Warmwasseranlage mit mehr als 400 Litern Speicher oder mehr als 3 Litern in einer Leitung bis zur Zapfstelle.
Großanlage zur Trinkwassererwärmung erklärt
Als Großanlage gilt eine Anlage zur Trinkwassererwärmung mit einem Speicher über 400 Litern. Ebenso zählt eine Anlage, bei der eine Leitung zwischen Erwärmer und Zapfstelle mehr als 3 Liter fasst. Im Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserbereitung ist das der Regelfall.
Für Großanlagen mit Duschen in vermieteten Gebäuden gilt die Pflicht zur Untersuchung auf Legionellen.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; § 31 TrinkwV
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