Das Wichtigste in Kürze
Vermittler, den ein oder mehrere Versicherer mit dem Vertrieb ihrer Verträge betraut haben.
Versicherungsvertreter erklärt
Der Versicherungsvertreter ist vom Versicherer damit betraut, Verträge zu vermitteln oder abzuschließen. Meist ist er selbstständiger Handelsvertreter. Er ist dem Versicherer verpflichtet, dessen Produkte er vertreibt.
Vertritt er mehrere Gesellschaften, spricht die Praxis vom Mehrfachagenten. Ohne besondere Vollmacht darf er keine Schäden regulieren.
Quellen: § 59 VVG; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022
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