Das Wichtigste in Kürze
Berater, der Versicherungsnehmer gegen Honorar berät und vertritt, ohne Provisionen von Versicherern zu erhalten.
Versicherungsberater erklärt
Der Versicherungsberater berät Versicherungsnehmer bei Abschluss, Änderung und Prüfung von Verträgen. Er vertritt sie auch außergerichtlich gegenüber dem Versicherer. Er ist kein Vermittler.
Provisionen von Versicherern darf er nicht annehmen. Er wird allein vom Auftraggeber bezahlt und braucht eine Erlaubnis der IHK.
Quellen: § 59 VVG; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 34d GewO; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Versicherungsberater?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























